Nein. Wenn Sie krank sind, führt das nicht zu Minus­stunden. Der Betrieb ist verpflichtet, bei Krankheit den Lohn für eine bestimmte Zeit zu zahlen. Das heisst: Die Dauer der Krankheitsabsenz gilt als Arbeitszeit. Da Sie selber gekündigt ­haben, verlängert sich wegen der Krankheit Ihr ­Arbeitsverhältnis nicht. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber Ihnen gekündigt hätte und Sie dann während der Kündigungsfrist erkrankt wären.