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K-Tipp 6/2003
26.03.2003
Im Grundsatz ja, aber Sie als Mieter müssen diese Kosten trotzdem nicht selber übernehmen.
Ihr Vermieter handelt richtig. Denn als Mieter haften Sie für Beschädigungen an der eigentlichen Wohnung sowie an allen Räumen, die Ihnen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden selber verursacht haben oder ob es eine Person war, die sich mit Ihrer Zustimmung im Haus aufhielt.
Der Vermieter muss sich somit nicht an die Zügelfirma halten, sondern kann sich direkt an Sie wenden.
Aber: Selbstverständlich können Sie die Zügelfirma in die Pflicht nehmen, weil diese für das Fehlverhalten ihrer Angestellten haftet.
Bei einem Wohnungsumzug ist es deshalb sinnvoll, die Arbeit der Zügelmänner zu kontrollieren und eventuelle Schäden an der Wohnung oder im Treppenhaus sofort schriftlich beim Zügelunternehmen zu melden. Verlangen Sie von der Zügelfirma, dass sie ihre Haftpflichtversicherung einschaltet.
(dw)
Ihr Vermieter handelt richtig. Denn als Mieter haften Sie für Beschädigungen an der eigentlichen Wohnung sowie an allen Räumen, die Ihnen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Schaden selber verursacht haben oder ob es eine Person war, die sich mit Ihrer Zustimmung im Haus aufhielt.
Der Vermieter muss sich somit nicht an die Zügelfirma halten, sondern kann sich direkt an Sie wenden.
Aber: Selbstverständlich können Sie die Zügelfirma in die Pflicht nehmen, weil diese für das Fehlverhalten ihrer Angestellten haftet.
Bei einem Wohnungsumzug ist es deshalb sinnvoll, die Arbeit der Zügelmänner zu kontrollieren und eventuelle Schäden an der Wohnung oder im Treppenhaus sofort schriftlich beim Zügelunternehmen zu melden. Verlangen Sie von der Zügelfirma, dass sie ihre Haftpflichtversicherung einschaltet.
(dw)
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