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Der Zürcher Werner Frommenwiler (Name geändert) kaufte vor zwei Jahren ein Haus, das über 30 Jahre alt war. Für mehr als einen Viertel des Kaufpreises liess er nach dem Erwerb das Haus instand setzen. Die Kosten dafür setzte er auf seiner Steuerklärung unter den Abzügen ein.
Allerdings nahm es Frommenwiler mit der Unterscheidung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen nicht sehr genau. Das Steueramt des Kantons Zürich akzepti...
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