12453 Franken: So hoch war die Summe, die Brigitte Meier aus Unterterzen SG im November 2010 avisiert erhielt. Auf dem Beleg der Bank Zweiplus stand, dies sei eine «Gutschrift» auf ihr Depotkonto – und das freute die Kundin ganz besonders. Denn nur eine Woche zuvor hatte sie 60000 Franken an die Bank überwiesen zur In­vestition in einen Anlagefonds. «Ich dachte mir: Hoppla, solche Bombenrenditen gibt es nicht alle Tage.»

Die Bombe platzte nach 66 Monaten. Im Mai 2016 schrieb ihr die Bank Zweiplus, sie müsse sich in ­einer «unangenehmen Angelegenheit» an sie wenden. Die 12453 Franken würden einem anderen Kunden gehören. Die Summe sei «aufgrund einer Fehleinzahlung» bei Meier verbucht worden und sie müsse das Geld zurückzahlen – und zwar innerhalb von 30 Tagen. «Wir entschuldigen uns in aller Form», steht am Schluss des Briefs.

In diesem Fall ist einiges schiefgelaufen. Die Bank hätte die Fehlbelastung bei grösserer Aufmerksamkeit sofort bemerken können. Der Kunde, der die 12453 Franken vermisste, hätte sich schon viel früher melden können. Und auch Brigitte Meier hätte stutzig werden können, wenn sie die Bank­papiere im Detail studiert hätte.

Trotz alledem: Die Kundin muss das Geld, das ihr nicht gehört, zurückzahlen. Wenn eine Bank bei einer bestehenden Kontobeziehung eine falsche Gutschrift macht, hat sie in der Regel Anspruch auf Rückerstattung. Allerdings: Meldet sich die Bank mehr als zehn Jahre später, können betroffene Bankkunden Verjährung geltend machen.

Tipp: Falls Sie die Rückzahlung in finanzielle Schwierigkeiten bringt, sollten Sie mit der Gegenpartei allenfalls um einen Rabatt verhandeln ­sowie um Ratenzahlung.