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Eine saldo-Leserin besitzt seit etlichen Jahren den Baloise Fund Invest Activ. Wert der Fondanteile: über 100 000 Franken. Vor 2014 zahlte sie für die Verwahrung im Wertschriftendepot ihrer Bank eine Gebühr von 0,1 Prozent pro Jahr. Eine günstige Bank, dachte sie. Doch weit gefehlt. Die Bank erhielt hinter ihrem Rücken vom Fonds eine Vertriebsentschädigung, auch Retrozession oder Kickback genannt. Insgesamt verdiente die Bank an ihrer Kundin jährlich 0,7 Prozent des Werts der Fondsanteile.
Seit vergangenem Jahr leitet die Bank die Vertriebsentschädigung an die Kundin weiter. Doch dieses Geld fliesst gleich wieder zurück zur Bank. Diese hat inzwischen eine Paketlösung eingeführt. Sie umfasst die Depotverwaltung und einige wenige Gespräche pro Jahr. Will die Kundin auch noch einen Renditeausweis, so kassiert die Bank fürs Ganze wie früher etwa 0,7 Prozent des Depotwerts. Und das – damals wie heute – ohne Wertschriftenkäufe oder -verkäufe.
Das Bundesgericht hat entschieden, dass Retrozessionen den Anlegern gehören. Es sei denn, sie kennen deren Höhe und verzichten bewusst darauf. Manche Banken verlangen jetzt einen solchen Verzicht. Nicht so im vorliegenden Fall. Der zeigt aber: Auch für Anleger, welche die Retrozessionen neuerdings erhalten, muss die Geldanlage nicht günstiger geworden sein. Die Banken lassen sich neue Gebühren und Paketlösungen einfallen, um mindestens so viel an ihren Kunden zu verdienen wie früher.
Immerhin: Tendenziell hat der Entscheid des Bundesgerichts zu einer grösseren Transparenz geführt. Anleger sollten sie nutzen und die Kosten der eigenen mit jenen anderer Banken vergleichen. Und je nachdem dann handeln und zu einem günstigeren Institut wechseln.
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