Finanzieller Fallschirm für die Hinterbliebenen
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Haus & Garten 2/1999
01.09.1999
Warum viel Prämiengeld zahlen, wenn der gleiche Versicherungsschutz anderswo bedeutend billiger zu haben ist? Dieses Konsumenten-Prinzip gilt auch bei der Todesfallrisiko-Versicherung. Das VZ VermögensZentrum hat die Tarife verglichen.
Stirbt der Ernährer einer Familie, hat die Witwe oft ein finanzielles Problem. Denn das monatliche Einkommen ist jetzt empfindlich schmaler geworden.
Besass das Paar auch noch ein Haus oder eine Wohnung, wird die Schuldenlast wegen...
Warum viel Prämiengeld zahlen, wenn der gleiche Versicherungsschutz anderswo bedeutend billiger zu haben ist? Dieses Konsumenten-Prinzip gilt auch bei der Todesfallrisiko-Versicherung. Das VZ VermögensZentrum hat die Tarife verglichen.
Stirbt der Ernährer einer Familie, hat die Witwe oft ein finanzielles Problem. Denn das monatliche Einkommen ist jetzt empfindlich schmaler geworden.
Besass das Paar auch noch ein Haus oder eine Wohnung, wird die Schuldenlast wegen der Hypothek vielleicht gar so gross, dass die Witwe das Haus verkaufen muss.
Für einen solchen Fall gibt es eine Versicherung; die Familie zahlt eine Prämie von unter 1000 Franken pro Jahr und kann dafür unbesorgter in die Zukunft schauen.
Möglich macht das die so genannte Todesfallrisiko-Versicherung: Sie zahlt der Witwe die vereinbarte Summe bar auf die Hand, falls ihr Mann eine solche Police abgeschlossen hatte und stirbt (egal ob wegen Krankheit oder wegen eines Unfalls). Mit dem Geld kann die Frau beispielsweise die Hypothek reduzieren.
Die wichtigste Frage vor dem Abschluss einer Todesfallrisiko-Police lautet also: Ist es nötig, dass jemand von einer Versicherung Geld bekommt, wenn ich sterbe?
Bei jungen Leuten ohne Familie, Haus oder sonstige Verpflichtungen ist das meist nicht der Fall; sie müssen also das Risiko Tod nicht versichern.
Familienväter hingegen sollten eine Abdeckung des Todesfallrisikos ins Auge fassen - insbesondere wenn sie Hausbesitzer sind.
Die Tabellen auf den Seiten 21 und 23 zeigen, was die Todesfallrisiko-Police kostet.
Die Prämien sind in erster Linie abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme, die im Todesfall zur Auszahlung kommt, vom Alter der Person zum Zeitpunkt des Abschlusses sowie von der Laufzeit (eine Rolle spielen auch noch Geschlecht, Gesundheitszustand oder der Nikotinkonsum).
Für diesen Test wurde eine Versicherungssumme von 200000 Franken gewählt. Für einen 30-jährigen Mann kostet das bei einer Laufzeit von 20 Jahren im ersten Jahr rund 520 bis 800 Franken je nach Gesellschaft - und zwar bei der Variante «Konstantes Todesfallkapital».
Konstant heisst: Die versicherte Summe bleibt während der ganzen Vertragsdauer gleich: Ob der Mann schon ein Jahr nach Unterzeichnung stirbt oder erst viel später - die zur Auszahlung gelangende Summe ist immer gleich hoch wie zu Beginn vertraglich vereinbart.
Möglich ist aber auch die Variante «Abnehmendes Todesfallkapital». In diesem Fall verringert sich die ausbezahlte Versicherungssumme im Todesfall jährlich um einen gleich bleibenden Betrag, zum Beispiel bei einer Laufzeit von 20 Jahren jedes Jahr um einen Zwanzigstel.
Eine Versicherungslösung mit abnehmendem Kapital könnte dann sinnvoll sein, wenn auch das versicherte Risiko stetig abnimmt. Dies ist beispielsweise bei einer Hypothek mit regelmässiger Amortisation der Fall oder wenn die Kinder älter werden und die Mutter wieder ins Arbeitsleben einsteigt.
Das VZ VermögensZentrum hat für K-Spezial von den Gesellschaften auch eine Offerte für einen 30-jährigen Kunden verlangt, der Nichtraucher ist und dies auch bleiben will.
Bei der Vaudoise zum Beispiel bringt der Verzicht auf den Glimmstengel eine Ersparnis von rund 40 Prozent, bei der Züritel sind es 33 Prozent.
Ein wichtiges Kriterium für den Abschluss ist der Umstand, dass die offerierten Prämien bei einigen Gesellschaften nicht garantiert sind; das hängt in erster Linie mit der Berechnungsart der Jahresprämien zusammen:
- Die meisten Gesellschaften haben nivellierte Durchschnittsprämien. Das heisst: Der Kunde zahlt im Prinzip jedes Jahr gleich viel. Dies bedeutet gleichzeitig, dass er zu Vertragsbeginn eher zu viel zahlt, denn er ist noch jung und seine statistische Sterbewahrscheinlichkeit ist noch nicht so hoch. Umgekehrt zahlt er am Ende der Laufzeit angesichts des jetzt gestiegenen Sterberisikos eher zu wenig. Dafür sind diese nivellierten Prämien in der Regel garantiert; es sind also keine Überraschungen wegen einer unerwarteten Prämienerhöhung zu erwarten.
- Nivellierte Prämien haben auch zur Folge, dass diejenigen Kunden meist zu viel bezahlt haben, die frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen.
- Einige Gesellschaften (wie zum Beispiel Züritel) berechnen die Prämie jedes Jahr neu aufgrund des effektiven Risikos der jeweiligen Altersstufe des Versicherten. Das ist etwa bei den meisten Nichtraucher-Policen der Fall. Dies bedeutet, dass die Prämien hier gegen Ende drastisch ansteigen können - zumal die offerierten Tarife hier meist auch nicht garantiert sind.
Das sind die wichtigsten Tipps für den Abschluss:
- Welche Todesfallsumme Sie abschliessen wollen - wenn überhaupt - hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Lassen Sie dazu eine Vorsorgeanalyse von einer neutralen Stelle machen. Dabei wird auch geprüft, wie viel Geld beispielsweise die Witwe von AHV, Pensionskasse und allenfalls Unfallversicherung bekäme. Denken Sie immer daran, dass das Unfallrisiko bedeutend kleiner ist als die Wahrscheinlichkeit, wegen einer Krankheit zu sterben.
- Auch Frauen können eine Todesfallrisiko-Police abschliessen - etwa Mütter, damit der Ehegatte bei ihrem vorzeitigen Tod eine Haushalthilfe anstellen kann. Im Vergleich zu den Männern zahlen Frauen 20 bis 30 Prozent weniger Prämien.
- Eine Todesfallrisiko-Police kann auch sinnvoll sein, um einen Kredit oder eine Hypothek abzusichern. Viele Banken setzen bei der Vergabe einer Hypothek sogar voraus, dass der Kreditnehmer eine solche Versicherung abschliesst.
- Selbständig-Erwerbende können mit dieser Versicherungsart den Fortbestand ihres Unternehmens sicherstellen.
- In der Branche wird die Todesfallrisiko-Police oft auch Liebhaberin-Versicherung genannt. Der Grund: In der Regel kann der Versicherungsnehmer frei festlegen, wer im Todesfall die versicherte Summe erhalten soll. Es muss nicht unbedingt die Ehefrau sein. (Voraussetzung ist aber, dass die Police in der freien Vorsorge und nicht im Rahmen der steuerbegünstigten Säule 3a abgeschlossen ist.)
- Fragen Sie vor dem Abschluss, wie sich die Prämienhöhe im Verlauf der Vertragszeit ändern wird. Sie können bei den meisten Gesellschaften wählen, ob Sie nivellierte (also gleich bleibende) Prämien wünschen oder Risikoprämien, die jedes Jahr gemäss der Sterbewahrscheinlichkeit steigen.
- Holen Sie mehrere Offerten ein. Für die Wahl der Gesellschaft können Sie sich in erster Linie an den Prämien orientieren. Die Leistungsunterschiede fallen bei der Todesfallrisiko-Police kaum ins Gewicht.
- Einzig die Züritel (und die Zürich bei der NichtraucherPolice) fallen ein wenig ab, weil sie als Einzige der getesteten Gesellschaften keine Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit kennen. Das bedeutet: Wird die versicherte Person invalid, muss sie die Prämien für die Todesfallrisiko-Police dennoch weiterzahlen. Dafür seien ihre Prämien günstig, sagt die Züritel dazu.
- Sie können die Todesfallrisiko-Police auch mit einer Erwerbsunfähigkeits-Rente kombinieren. In der Regel empfiehlt es sich aber, die beiden Policen zu trennen. So kann man für die zwei Versicherungen diejenigen Gesellschaften wählen, die das beste Angebot haben.
- Halten Sie sich beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens peinlich genau an die Wahrheit. Vor dem Abschluss einer Nichtraucherpolice verlangen die Gesellschaften in der Regel einen so genannten Kotinintest, den der Arzt im Rahmen der üblichen Gesundheitsprüfung veranlasst.
- Vorsicht: Wer eine Nichtraucher-Police hat, während der vereinbarten Versicherungsdauer aber trotzdem raucht und dies nicht meldet, erhält weniger Geld. Die Providentia beispielsweise kürzt ihre Zahlung in einem solchen Fall um 80 Prozent. Ein pikantes Detail: Die Gesellschaften definieren den Typus des Nichtrauchers verschieden. Während bei Basler, Vaudoise, Zürich und Züritel totale Abstinenz verlangt wird, sind der Providentia Zigarren- und Pfeifenraucher noch genehm.
- Bei den meisten Gesellschaften erhalten die Versicherten so genannte Überschüsse, die nicht garantiert sind. Sie entstehen etwa, wenn die Kosten der Gesellschaft tiefer sind als budgetiert oder wenn der Risikoverlauf besser ausfällt als aufgrund der Sterbetafel anzunehmen war. Wählen Sie für den Überschuss wenn möglich die Netto-Variante: Die Gesellschaft verrechnet so die Überschüsse jeweils mit Ihrer nächsten Prämie.
- Ein Ausstieg aus dem Versicherungsvertrag ist nach dem ersten Versicherungsjahr jederzeit möglich. Sie zahlen dann einfach die Jahresprämie nicht mehr ein. Bei nivellierten Prämien haben Sie dann allerdings gemessen an der kürzeren Laufzeit bei vielen Gesellschaften zu viel bezahlt.
- Bedenken Sie, dass Sie am Schluss der Vertragsdauer keine Auszahlung erhalten - gleich wie bei der Erwerbsunfähigkeits-Rente. Dies im Unterschied zur gemischten Versicherung.
- Ein Trost für Fans von Risiko-Sportarten: Alle getesteten Gesellschaften verzichten in ihren Bedingungen ausdrücklich auf das ihnen zustehende Recht, bei Grobfahrlässigkeit die Leistung zu kürzen.
- Viele KrankenkassenVersicherte haben aus Tradition noch ein Unfallkapital versichert, und zwar über eine freiwillige Zusatzversicherung (bei der Helsana zum Beispiel heisst der entsprechende Zusatz UTI). Lassen Sie sich davon nicht täuschen: Solche Zusatzdeckungen zahlen nur bei Tod infolge Unfalls, aber nicht bei Tod nach einer Krankheit.
Ernst Meierhofer