Für Velofahrer ist es zum Verzweifeln: Sie möchten ihre Velos in die SBB-Doppelstöcker verladen. Doch die Abteile sind bereits vollgestopft. Meist nicht mit Velos, sondern mit allerlei anderen sperrigen Gegenständen. Dabei zahlen Velofahrer für die Fahrradmitnahme: GA- und Halbtax-Besitzer 12, die anderen 18 Franken (siehe auch Kasten).

Die SBB-Verantwort­lichen kümmert das Chaos in den Doppelstöckern offenbar nicht. Dem «Tages-Anzeiger» sagte Sprecher Reto Kormann schon vor zwei Jahren: «Es gilt das Motto ‹first come, first ­serve›.» Das heisst: Wer zuerst kommt, schnappt sich den freien Platz. Dabei steht in den Tarifbestimmungen der Schweizerischen Transportunternehmen etwas ganz anderes:

  • Gepäck: Als Handgepäck gelten «leicht tragbare Gegenstände». Dafür stehe «der Raum über und unter dem Sitzplatz zur Ver­fügung». Auf der Plattform darf Handgepäck nur platziert werden, «wenn genügend Platz vorhanden ist».
  • Kinderwagen: Kinderwagen gelten ebenfalls als Handgepäck, wenn sie zusammengelegt sind. Andere Kinderwagen darf man auf der Plattform deponieren, «sofern der nötige Platz vorhanden ist».


Nur: «Der nötige Platz» ist in den Zügen selten vorhanden. Denn einerseits werden Rollkoffer immer grösser, andererseits die Gepäckablagen über und unter den Sitzen in den Zügen der neuen Generation immer kleiner. Noch vor wenigen Jahren nahmen die meisten Eltern von Kleinkindern für die   Bahnreise faltbare Buggys mit. Inzwischen sind die Züge voll von grossen, dreirädrigen Kinderwagen – im Volksmund «Kinder-Pflug» genannt.

Weil der Platz fehlt, gelten Rollkoffer und solche Kinderwagen laut Reglement nicht als Handgepäck. Und deshalb wären dafür 12 Franken zu zahlen. So steht es in den Tarifbestimmungen. Sie sind zwar umständlich formuliert, lassen aber im Grunde keinen Ermessensspielraum.

Trotzdem sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig: «Es gibt noch eine Praxis des gesunden Menschenverstandes, und das ist richtig so.» Nur, der gesunde Menschenverstand und ein gewisser Gerechtigkeitssinn würden eigentlich etwas anderes gebieten: dass nämlich die Gefährte aller Bahnreisenden gleich behandelt würden. Also sollte auch der Velotransport gratis sein.

Doch die SBB finden, für Velofahrer gebe es eine Alternative: die Miete – zum Beispiel bei den SBB. Hingegen sei es «schlicht zwingend, dass Erwachsene mit einem Baby ihren Kinderwagen mit allen Utensilien mitnehmen können».


So reist das Velo mit


In den meisten Zügen dürfen ­Reisende ihre Velos mitnehmen. Der Selbstverlad kostet aber.

  • Einzelbillett: Auf kurzen Strecken lohnen sich Einzelbillette. GA-Besitzer, Halbtax-Inhaber und Kinder von 6 bis 15 Jahren lösen ein halbes ­Personenbillett, Erwachsene ohne ein solches Abo ein ganzes.
  • Tageskarte: Auf längeren Strecken ist eine Tageskarte günstiger. Mit GA oder Halbtax sowie für Kinder kostet sie Fr. 12.–, sonst Fr. 18.–.
  • Mehrfahrtenkarte: Sie gilt für sechs frei wählbare Tage. Gegenüber der normalen Tageskarte gibt es jedoch keinen Mengenrabatt.
  • Velo-Pass: Das ist ein GA fürs Velo. Es kostet Fr. 220.– pro Jahr. Für alle Reisenden gilt der gleiche Preis.
  • ICN: Veloplätze in den Intercity-Neigezügen sind reservationspflichtig. Die Reservation kostet Fr. 5.–.
  • Junior-Karte: Velos von Kindern reisen gratis, wenn die Kinder von ­einem Elternteil mit Velobillett begleitet werden. Das Gleiche gilt für die Enkelkarte und einen Grosselternteil.
  • Handgepäck: Als Handgepäck gelten Velos von Kindern unter sechs Jahren und Velos in einer Velo­tasche. Der Selbstverlad ist gratis.
  • Spezialvelos: Elektrovelos über ­25 kg, Tandems und Liegevelos kosten jeweils das Doppelte.