Mein Zahnarzt empfahl mir kürzlich bei zwei Zähnen eine Wurzelbehandlung. Ausserdem will er einen Weisheitszahn ziehen. Ich bat ihn um einen Kostenvoranschlag. Den genannten Betrag finde ich sehr hoch. Zudem hat mir mein Zahnarzt für den Voranschlag eine Rechnung gestellt. Darf er das?



Ein Zahnarzt darf Ihnen für einen Kostenvoranschlag eine Rechnung stellen, wenn die Erstellung mit zusätzlichem Aufwand verbunden war. Trotzdem ist es vor allem bei aufwändigen Eingriffen rats...