Nick Gibbons ist Englisch­lehrer an einer privaten Sprach­schule in Zug. Mitte März buchte er für eine 16-jährige Schülerin bei der niederländischen Flug­gesellschaft KLM ein Ticket von Zürich nach Bristol (GB). Die Buchung wurde bestätigt, Gibbons zahlte 289 Franken per Banküber­weisung. 

Mitte Juli wollte die Schülerin zu ihrem Sprachaufenthalt auf­brechen. Doch am Flughafen ­teilte die KLM ihr mit, dass das Ticket nicht bezahlt und deshalb ­storniert ­worden sei. Damit die junge Frau doch noch nach Bristol reisen konnte, kaufte ihr Vater vor Ort den letzten noch freien Platz im Flieger – in der Businessclass. Kosten: Fr. 938.10. ­Gibbons überwies dem Vater ­diesen Betrag und ­verlangte ­s­einerseits das Geld bei der KLM zurück. 

Die Fluggesellschaft gab daraufhin zu, ­einen Fehler gemacht zu haben. Trotzdem wollte sie dem Lehrer nur den ursprünglich bezahlten Betrag von 289 Franken zurückerstatten. ­Gegenüber dem K-Tipp äusserte sich die KLM nicht.