1. Wie viel Ware darf man zollfrei einführen?
    Für den privaten Gebrauch dürfen Elektrogeräte, Kleider, gewisse Nahrungsmittel, Dienstleistungen usw. im Wert von total 300 Franken pro Person zollfrei eingeführt werden.
  2. Ist die zollfreie Einfuhr von Lebens­mitteln begrenzt?
    Teilweise. Die erlaubte zollfreie Menge beträgt: für rohes Rind-, Schaf-, Schweinefleisch 0,5 kg; für Geflügelfleisch, Wurst­waren, Trockenfleisch 3,5 kg; für Gemüse und Früchte 20 kg pro Sorte; für Butter, Rahm insgesamt 1 kg; für Milch, Käse insgesamt 5 kg; und für Öl, Fett insgesamt 4 kg. Auch hier gilt der Gesamtwert von 300 Franken pro Person. Übrigens: Auch Kinder haben Anrecht auf die Freimengen im Lebensmittelbereich und auf die Wertfreigrenze von 300 Franken. Bei Tabak­waren und alkoholischen Getränken gilt jedoch eine Alterslimite von 17 Jahren.
  3. Können drei Perso­nen gemeinsam ein TV-Gerät für 780 Franken zollfrei einführen?
    Nein. Der Geldwert einer einzelnen Ware darf nicht auf verschiedene Personen verteilt werden.
  4. Muss man nur den Warenwert über 300 Franken verzollen?
    Nein, man muss den ganzen Warenwert verzollen.
  5. Darf man mehrfach zollfrei ein­kaufen?
    Nein, nur einmal pro Tag.
  6. Gelten die 300 Fran­ken auch im Versand?
    Nein. Sie gelten nur für den Reiseverkehr. Wird Ware aus dem Ausland zugeschickt, unterliegt sie der Mehrwertsteuerpflicht und muss immer verzollt werden. Aber: Zollgebühr und Mehrwertsteuer werden erst erhoben, wenn die Mehrwertsteuer über 5 Franken ausmacht. Die Mehrwertsteuer beträgt 8 beziehungsweise 2,5 Prozent bei Büchern. Die zollfreie Einfuhr entspricht einem Warenwert von 62 respektive 200 Franken bei Büchern.
  7. Dürfen Waren bei Verdacht auf Imita­tionen vom Zoll be­schlagnahmt und ver­nichtet werden?
    Der Zoll kann sie zwar beschlagnahmen, die Fälschung muss aber der Markenartikelhersteller beweisen. Verzichtet er, muss der Zoll die Waren dem Eigentümer kostenlos zurückgeben.
  8. Wie erhält man die Mehrwertsteuer retour?
    Der Verkäufer im Ausland stellt für die verkaufte Sache einen Beleg aus (freiwillig). Dieser muss vom ausländischen Zoll abgestempelt werden. Der Verkäufer zahlt die Mehrwertsteuer dann zurück.
  9. Muss man auch eine Autoreparatur im Ausland verzollen?
    Ja. Wenn sie über 300 Franken kostete. Achtung: Bei einer Reparaturrechnung von zum Beispiel 140 Franken kann man nur noch für 160 Franken Ware zollfrei mitnehmen (total 300 Franken).
  10. Muss man Ge­schenke verzollen, die man aus dem Ausland per Post bekommt?
    Bis zu einem Betrag von 100 Franken sind Geschenke zollfrei. Auch die Mehrwertsteuer wird erst ab 100 Franken erhoben. Ausnahmen: Tabak und alkoholische Getränke.