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K-Tipp 2/2005
26.01.2005
Nein. Krankenkassen übernehmen Transportkosten nur, wenn eine erkrankte oder verunfallte Person selber nicht mehr reisefähig ist und aus medizinischen Gründen Hilfe braucht, um ins Spital oder zu einem Arzt gebracht zu werden.
Kann sich eine Person hingegen selbständig zum Arzt oder ins Spital zur Behandlung begeben, gibts keinen Transportbeitrag.
Das sind die Details zum Thema Transportkosten:
- Aus der Krankenkassen-Grundversicherung werden für medizinisch notwendige Transporte 50 Prozent übernommen - und pro Kalenderjahr maximal 500 Franken. Es kann sein, dass über eine Zusatzversicherung höhere Beiträge versichert sind.
- Braucht eine Person aus medizinischen Gründen Hilfe für den Transport, kann auch das Taxi bezahlt sein. Dies hat das Bundesgericht bei einer Frau mit schweren Knieproblemen entschieden.
- Wird ein Spitalpatient aus medizinischen Gründen mit der Ambulanz von einem Spital ins andere verlegt, sind diese Kosten vollumfänglich aus der Versicherungsdeckung für Spitalaufenthalte bezahlt (also nicht über die 500-Franken-Pauschale).
- Muss ein Patient während des Transports von einem Arzt begleitet werden, muss die Krankenkasse die Rechnung des Arztes separat übernehmen. Diese Arztkosten fallen also ebenfalls nicht unter die 500-Franken-Pauschale.
Von den erwähnten Transportkosten sind die so genannten Rettungskosten zu unterscheiden - zum Beispiel für die Bergung eines verunfallten Bergwanderers. Hier zahlt die Grundversicherung ebenfalls 50 Prozent, im Jahr maximal 5000 Franken. Ist eine Person über den Betrieb unfallversichert, zahlt die Unfallversicherung die ganzen Rettungskosten.
(ad)
Kann sich eine Person hingegen selbständig zum Arzt oder ins Spital zur Behandlung begeben, gibts keinen Transportbeitrag.
Das sind die Details zum Thema Transportkosten:
- Aus der Krankenkassen-Grundversicherung werden für medizinisch notwendige Transporte 50 Prozent übernommen - und pro Kalenderjahr maximal 500 Franken. Es kann sein, dass über eine Zusatzversicherung höhere Beiträge versichert sind.
- Braucht eine Person aus medizinischen Gründen Hilfe für den Transport, kann auch das Taxi bezahlt sein. Dies hat das Bundesgericht bei einer Frau mit schweren Knieproblemen entschieden.
- Wird ein Spitalpatient aus medizinischen Gründen mit der Ambulanz von einem Spital ins andere verlegt, sind diese Kosten vollumfänglich aus der Versicherungsdeckung für Spitalaufenthalte bezahlt (also nicht über die 500-Franken-Pauschale).
- Muss ein Patient während des Transports von einem Arzt begleitet werden, muss die Krankenkasse die Rechnung des Arztes separat übernehmen. Diese Arztkosten fallen also ebenfalls nicht unter die 500-Franken-Pauschale.
Von den erwähnten Transportkosten sind die so genannten Rettungskosten zu unterscheiden - zum Beispiel für die Bergung eines verunfallten Bergwanderers. Hier zahlt die Grundversicherung ebenfalls 50 Prozent, im Jahr maximal 5000 Franken. Ist eine Person über den Betrieb unfallversichert, zahlt die Unfallversicherung die ganzen Rettungskosten.
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