Ich bin verwirrt: In den Abrechnungen der Post ist mal von «ordentlicher Verzollung», mal von «vereinfachter Verzollung» die Rede.

Die vereinfachte Verzollung kommt zum Zug, wenn der Warenwert maximal Fr. 500.– beträgt. Die Verzollungskosten belaufen sich auf Fr. 18.–. Die ordentliche Verzollung gilt ab einem Warenwert von Fr. 500.–. Die Verzollungskosten betragen Fr. 35.– (siehe unten). Aber die Post macht tatsäc...