Nein. Falls im Reglement nichts anderes steht, gilt Folgendes: Um das Wertquotenmehr zu ermitteln, wird auf sämtliche Anteile des Grundstücks abgestellt. Sind an der Versammlung 30 Eigentümer anwesend oder vertreten, müssen also 16 zustimmen, die zusammen mehr als die Hälfte der Anteile repräsentieren.