Die Firma Datacom macht das, wovor sie angeblich schützt. Sie ruft  Leute an und verspricht ­ihnen zum Preis von 99 Franken, lästige Werbe­anrufe durch Kontakt mit den Urhebern zum Verschwinden zu bringen und das Löschen der Daten des Angerufenen zu beantragen (K-Tipp 16/14). 

Viele akzeptieren das Angebot – und bereuen es sofort. Anfragen bei der K-Tipp-Rechtsberatung zeigen, dass sich viele von Datacom überrumpelt fühlen und eigentlich keinen Vertrag abschliessen wollten. 

Immerhin: Laut Gesetz ist bei sogenannten Haustürgeschäften ein Widerruf des Vertrags ab ­einem Betrag von 100 Franken möglich. Datacom stellt neuerdings Fr. 106.70 inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung. Wer den Vertragsabschluss am Telefon bereut, kann ihn deshalb innert sieben Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Wichtig: Die sieben­tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn Datacom schriftlich auf Form und Frist des Widerrufsrechts hingewiesen hat – das kann auch Wochen oder Monate nach dem Vertragsabschluss sein.

Zu Beweiszwecken sollte man den Widerruf eingeschrieben schicken. Laut Rückmeldung einiger Leser verweigert Datacom zwar teilweise die Annahme eingeschriebener Briefe. Damit kann die Firma den Widerruf aber nicht verhindern. Er ist auch gültig, wenn der Brief nicht angenommen wird.