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Es kommt auf die Umstände an. Falls ein Sturm die Ursache war, müssen Sie nicht zahlen. Dann spricht man von einem Elementarereignis, für das Sie nicht haften. Ebenfalls keine Haftung besteht, falls der Baum äusserlich noch gesund aussah und kein Umkippen zu befürchten war.
Anders ist die Rechtslage, wenn der Baum offensichtlich faul, morsch oder sonstwie instabil war. Dann wären Sie verpflichtet gewesen, diese Gefahr zu beseitigen.
Tipp: Lassen Sie Bäume, über deren Stabilität Sie unsicher sind, durch einen Fachmann begutachten. Hinweise dazu finden Sie zum Beispiel im Internet unter www.baum-und-recht.ch oder www.baumversicherung.ch.
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