Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. In ­Ihrem Fall kämen Ihre Geschwister zum Zug. Falls diese nicht mehr leben, die Kinder Ihrer Geschwister. Haben Sie keine Geschwister, fiele die Erbschaft an Ihre Tanten und Onkel oder deren Nachkommen. Gibts keine gesetzlichen Erben, geht der Nachlass an den Staat – aus­ser Sie setzen im Testament Ersatz­erben ein für den Fall, dass Ihre Freundin vor oder gleichzeitig mit Ihnen sterben sollte.