Wenn Reisebüros nicht halten, was sie versprechen - So wehren Sie sich bei Ferienfrust
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Haus & Garten 2/2000
01.03.2000
Lärmiges Zimmer, keine Meersicht, schmutziger Strand. Alles ist anders als erwartet: Eine Tabelle listet auf, wie viel Geld Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen können.
Das Landgericht Frankfurt in Deutschland hat mit der so genannten «Frankfurter Tabelle» eine Orientierungshilfe für Gerichte und Konsumenten geschaffen. Ob die Klima-Anlage ausfällt oder der versprochene Meerblick fehlt: Die «Frankfurter Tabelle» liefert einen Anhaltspunkt für die Höhe der Rückerst...
Lärmiges Zimmer, keine Meersicht, schmutziger Strand. Alles ist anders als erwartet: Eine Tabelle listet auf, wie viel Geld Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen können.
Das Landgericht Frankfurt in Deutschland hat mit der so genannten «Frankfurter Tabelle» eine Orientierungshilfe für Gerichte und Konsumenten geschaffen. Ob die Klima-Anlage ausfällt oder der versprochene Meerblick fehlt: Die «Frankfurter Tabelle» liefert einen Anhaltspunkt für die Höhe der Rückerstattung.
Voraussetzung ist immer, dass der Reisende nicht das erhalten hat, was ihm im - verbindlichen - Prospekt und in der Buchungsbestätigung versprochen worden ist. Darin muss der Veranstalter auch auf negative Punkte hinweisen, und zwar in uncodierter Sprache.
Nicht jeder Mangel zählt
Aber Achtung: Nur Mängel, welche die Ferienqualität für den normal empfindlichen Gast stark vermindern, berechtigen zu einer nachträglichen Preisreduktion. Massgebend sind nicht schweizerische Verhältnisse, sondern die am Ferienort üblichen.
- Beispiel Lärm: Wer ein Zimmer in einer «Oase für Ruhe suchende Gäste» gebucht hat, braucht sich nicht von Disco-Musik um den Schlaf bringen zu lassen. Anders der Feriengast im «zentral gelegenen Hotel an der belebten Copacabana»: Er geniesst besser das rege Nachtleben, als auf eine Rückerstattung wegen Nachtruhestörung zu hoffen.
- Beispiel verschmutzter Strand: Wer in einem Hotel mit Privatstrand logiert, muss sich nicht gefallen lassen, dass am Strand mehr Abfall als Sand liegt. Bei öffentlichen Stränden hingegen schon. Für Reisen in gewisse Länder lassen Sie Ihre Sauberkeitsvorstellungen ohnehin besser zu Hause.
«Nützlich auch für Schweizer»
«Wenn die Tabelle differenziert verwendet wird, ist sie auch für Schweizer Konsumenten als Anhaltspunkt sehr nützlich», sagt die auf Reiserecht spezialisierte Zürcher Anwältin Doris Slongo. Und auch Ombudsman Nicolas Oetterli findet die Liste «aus Konsumentensicht hilfreich». Selbst die Veranstalter ITV (Imholz, TUI, Vögele) und Hotelplan orientieren sich an der «Frankfurter Tabelle».
Von den grossen drei der Reisebranche will einzig Kuoni nichts davon wissen. Die deutsche Liste könne nicht «auf die Schweizer Realität übertragen werden», sagt Sprecherin Regula Weyermann.
Darüber kann Rechtsanwältin Doris Slongo nur den Kopf schütteln. «Unser Pauschalreisen-Gesetz wurde ja erlassen, um das schweizerische Recht dem europäischen anzugleichen.» Hier wie dort gelte nämlich, dass eine mangelhafte Leistung eine entsprechende Rückerstattung zur Folge habe. «Weshalb sollte ein unsauberes Zimmer in Deutschland zu einer anderen Reduktion führen als in der Schweiz?», fragt Slongo.
Kuoni-Sprecherin Weyermann gibt sich unbeirrt: «Wir entscheiden aufgrund interner Erfahrungswerte, die nicht öffentlich zugänglich sind.» Der Verdacht liegt nahe: Wer nicht weiss, wie viel er zugut hat, kann ja auch mal mit einem symbolischen Betrag abgespeist werden.
Thomas Müller
Tipps bei Reisemängeln: Reklamieren, Beweise sammeln
- Informieren Sie sich genau über Ihr Reiseziel und lassen Sie sich im Reisebüro Unklares aus dem Prospekt erklären. Achten Sie darauf, dass in der Buchungsbestätigung alle für Sie wichtigen und im Katalog nicht enthaltenen Punkte aufgeführt sind.
- Reklamieren Sie sofort, wenn Sie vor Ort grössere Abweichungen von den versprochenen Leistungen feststellen. Schalten Sie nötigenfalls den Veranstalter in der Schweiz ein und setzen Sie eine kurze Frist zum Beseitigen des Mangels.
- Falls das Reisebüro Ihre Reklamation nicht zufrieden stellend erledigt, sichern Sie den Beweis für Ihre Reklamation. Beschaffen Sie dazu eine schriftliche Bestätigung des «Sünders» (Hotel, Transportfirma etc.) und der Vertretung des Veranstalters (Reiseleiter).
- Sammeln Sie Beweise für die Mängel. Machen Sie Fotos oder Videoaufnahmen und notieren Sie die Adressen von Zeugen.
- Bei unzumutbaren Verhältnissen können Sie das Hotel wechseln und dem Veranstalter später die Rechnung präsentieren. Voraussetzung: Sie haben erfolglos reklamiert und den Unterkunftswechsel angedroht. Ist umziehen nicht möglich, dürfen Sie auf Kosten des Veranstalters nach Hause reisen.
- Schicken Sie dem Reisebüro sofort nach der Rückkehr einen eingeschriebenen Brief und verlangen Sie einen Teil des Reisepreises zurück. Wenn Sie zusätzliche Auslagen hatten, können Sie gegen Quittung Schadenersatz fordern.
- Kommt keine Einigung zu Stande, wenden Sie sich gratis an den Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. Notfalls steht auch der Weg ans Gericht offen; lassen Sie sich aber zuvor von einer Fachperson beraten.
Checkliste - Im Notfall
So können Sie im Ausland Hilfe organisieren
- Vorwahl: Mit 0041 können Sie inzwischen von überall auf der Welt in die Schweiz telefonieren. Wählen Sie die Ländervorwahl, die Regionalvorwahl ohne die Null und die Nummer des Adressaten. Die EDA-Nummer zum Beispiel lautet dann 0041 31 322 44 52.
Notfallnummern
- Schweizerische Auslandvertretung im Reiseland
Vor der Reise beim EDA erfragen; im Internet unter www.eda.admin.ch
- Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Sektion für konsularischen Schutz, Bundesgasse 32, 3003 Bern, Tel. 031 322 44 52/031 324 98 08
- Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)
Quellenweg 15, 3003 Bern-Wabern Tel. 031 322 42 02
- Schweizer Radio International
Kundendienst, Postfach, 3030 Bern 15, Tel. 031 350 92 22, Frequenz für Europa und Mittelmeer: auf Kurzwelle, 3.985, 6.165, 9.535 MHz
- REGA
In der Schweiz: Tel. 1414 Aus dem Ausland: Tel. 0041 1 1414 Bei Verbindungsschwierigkeiten auch: Tel. 0041 1 383 11 11
Weitere Nummern zum Notieren und Mitnehmen
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