Ein Mann hatte ein Taggeld nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) versichert. Weil er Alkoholiker wurde, wollte ihm die Krankenkasse Mutuelle Valaisanne (gehört zur Groupe Mutuel) das Taggeld wegen Grobfahrlässigkeit um 20 Prozent kürzen.



Das hat das Bundesgericht für unzulässig erklärt (auch wenn ein entsprechender Passus in den Versicherungsbedingungen steht).



Daraus folgt: Ein KVG-Taggeld darf nur gekürzt werden, wenn der «Versicherungsfall» vorsätzlich ...