Ja. Im Mietrecht gibts keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Der Vermieter darf seine Mieter ungleich behandeln.

Zu beachten ist zudem, dass die unterschiedliche Mietzinshöhe verschiedene Ursachen haben kann. Alteingesessene Mieter kommen oft in den Genuss ­einer weniger hohen Miete. Denkbar ist auch, dass der Vermieter in Ihrer Wohnung Renovationen oder andere wertvermehrende Arbeiten vorgenommen hat und in der Nachbarwohnung nicht.

Wichtig ist, dass Ihnen die Mietzinserhöhung auf dem amtlichen Formular mitgeteilt und begründet wurde, denn sonst ist sie ungültig.   


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