Ja. Sie sind auch in der Mittagspause in der Kantine gegen Unfälle versichert. Denn die Berufsunfallversicherung deckt nicht nur Unfälle während der Arbeitszeit, sondern auch in der Pause am Arbeitsort. Dasselbe gilt, wenn Sie sich vor oder nach der Arbeit an Ihrem Arbeitsort aufhalten – also zum Beispiel auch während des Umziehens in der Garderobe. 

Übrigens: Bei Teilzeitbeschäftigten wie Ihnen, die gegen Unfälle in der Freizeit nicht über den Arbeitgeber versichert sind, ist auch der Weg zur Arbeit und zurück in der Versicherung eingeschlossen.