Tischbombe verbrennt Kind am Ohr - Der Hersteller muss zahlen
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K-Tipp 2/2001
31.01.2001
Eine Tischbombe hätte den Neujahrstag bereichern sollen. Doch das Ding ging wortwörtlich in die Luft und verletzte ein Kind. Ein Fall für das Produktehaftpflicht-Gesetz.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
Es ist Neujahr, Nachmittag. Renato Osta aus Winterthur ZH setzt den zweieinhalbjährigen Dario und den 15 Monate alten Luca neben ihre Mutter aufs Wohnzimmersofa. Geübt im Umgang mit Feuerwerk stellt er eine im Jumbo-Markt Dietlikon ZH gekaufte Tischbom...
Eine Tischbombe hätte den Neujahrstag bereichern sollen. Doch das Ding ging wortwörtlich in die Luft und verletzte ein Kind. Ein Fall für das Produktehaftpflicht-Gesetz.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
Es ist Neujahr, Nachmittag. Renato Osta aus Winterthur ZH setzt den zweieinhalbjährigen Dario und den 15 Monate alten Luca neben ihre Mutter aufs Wohnzimmersofa. Geübt im Umgang mit Feuerwerk stellt er eine im Jumbo-Markt Dietlikon ZH gekaufte Tischbombe auf den Salontisch - vorbildlich, mit Untersatz.
Danach schaltet er die Videokamera ein. Doch statt eines spassigen Films für die Familienchronik entsteht ein Unfallprotokoll.
Die Tischbombe macht nicht wie erwartet puff, sondern explodiert und schiesst, einen Feuerball hinterlassend, an die Decke. Aus der Kartonröhre löst sich zudem glühend und funkenspeiend die Zündschnur. Wie eine winzige Rakete zischt sie durchs Zimmer und trifft Dario mitten ins rechte Ohr.
Notarzt: Dario hat Verbrennungen 2. Grades
«Zuerst wusste ich gar nicht, was da passiert war», erzählt Osta. «Nach dem gewaltigen Knall war es eine Sekunde lang völlig still, doch dann begann Dario zu schreien und zu weinen.» Kein Wunder: Der Notfallarzt stellte Verbrennungen 2. Grades fest. Zum Glück blieb das Trommelfell ganz.
Der K-Tipp hat das Video Peter Stefani von Jumbo und Fernand Dätwiler vorgeführt, dem Geschäftsführer und Chefpyrotechniker der Firma Sombo in Wildegg AG. Sie hat die betreffende Bombe aus Frankreich importiert und an verschiedene Geschäfte vertrieben.
«Jesses!», so der einhellige Ausruf beim Abspielen des kurzen Films, «wenn das ins Auge gegangen wäre.» Dätwiler kann kaum fassen, was er sieht. «Wir sind seit 25 Jahren im Geschäft, aber sowas ist noch nie passiert», sagt er.
Womöglich steckt in dieser speziellen Bombe der Wurm drin. Denn auch bei Patricia Zgraggen aus Volketswil ZH flog nicht nur der Inhalt, sondern auch der Docht brennend durch die Luft. Zgraggen hatte ihre Tischbombe aus derselben Serie in der Waro gekauft. Seit Silvester ziert ein hässlicher Brandfleck ihr Wohnzimmerparkett.
Und: Bei Peter Stefani hat sich bereits ein weiterer Jumbo-Kunde beschwert, dessen Tischbombe nicht losgegangen war, wie sie sollte.
Für Dätwiler steht fest: «Wir werden mit dem Hersteller der Bomben abklären müssen, was da schief gelaufen ist.» Und: «Wir werden mit den Betroffenen Kontakt aufnehmen.» Denn zumindest der verletzte Dario ist eindeutig ein Fall für das Produktehaftpflicht-Gesetz. Dort, wo kein Personen-, sondern nur ein Sachschaden von weniger als 900 Franken entstanden ist, greift es hingegen nicht. «Trotzdem», so Dätwiler, «behandeln wir auch solche Fälle in der Regel kulant.»
Tischbomben gelten in Fachkreisen nicht als Feuerwerkskörper, sondern als Scherzartikel. «Ihre Sprengladung könnte dreimal stärker sein und sie wären noch immer ungefährlich», erklärt Peter Züllig, Präsident des Berufsverbandes der Schweizer Feuerwerker.
Die Produkte würden zudem ständig getestet, um möglichst alle Risiken für die Benutzer auszuschliessen. Dass trotzdem hin und wieder ein Docht eine Brandspur auf einem Tisch oder dem Boden hinterlässt, lasse sich kaum verhindern. Schliesslich würden in Schweizer Stuben jährlich gegen 1,5 Millionen Tischbomben gezündet. «Aber ein Unfall, bei dem jemand verletzt wird - das ist völlig neu», sagt Züllig.
BfU: «Noch nie von Unfall mit Tischbomben gehört»
Das bestätigt die Beratungsstelle für Unfallverhütung BfU. «Von Unfällen mit Tischbomben habe ich noch nie gehört», sagt Sprecherin Beatrice Ruckstuhl. Dass aber Raketen und Knallkörper gefährlich seien, beweise die Statistik. Jährlich verletzen sich in der Schweiz einige Dutzend Menschen beim Abbrennen von Feuerwerk. «In der Regel passiert das, weil die Leute unsorgfältig damit umgehen», so Ruckstuhl.
Dem kleinen Dario geht es inzwischen wieder gut. Die Brandwunde an seinem Ohr ist weitgehend geheilt. Von Tischbomben aber will er in nächster Zeit wohl nichts mehr wissen.
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In diesen Fällen müssen Hersteller zahlen
Hersteller haften für ihre Produkte, wenn wegen eines Konstruktions-, Fabrikations- oder Instruktionsfehlers (eine mangelhafte Gebrauchsanweisung) ein Körper- oder Sachschaden entsteht.
Bei reinem Sachschaden greift das Produktehaftpflicht-Gesetz aber erst, wenn die Schadensumme mehr als 900 Franken beträgt.
Ein Beispiel: Das Taburettli ist schlecht geleimt. Es kracht zusammen und die Person, die darauf sass, verletzt sich: In diesem Fall haftet der Hersteller für den Körperschaden.
Verletzt sich niemand, der Sachschaden übersteigt jedoch 900 Franken, weil Bruchstücke des Taburettlis in die teure Vitrine fliegen, haftet ebenfalls der Hersteller.
Für das mangelhafte Taburettli selber haftet der Hersteller nicht. Dieses muss Ihnen der Verkäufer ersetzen - sofern die Garantiefrist noch nicht abgelaufen ist.