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K-Tipp 01/2024
16.01.2024
Letzte Aktualisierung:
17.01.2024
17.01.2024
Ja. Laut Gesetz gelten auch Imitationswaffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, als Waffen. Sie fallen somit unter das Waffengesetz. Eine Spielzeugwaffe, die von einem Laien nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar ist, darf daher nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Polizei in die Schweiz eingeführt werden. Andernfalls droht eine Geldstrafe.
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Spielzugwaffen
Gerne würde ich die Wasserpistole die mich zu einem verurteilten Waffenhändler mit 2 Jahren Bewährung gemacht hat ins Netz stellen. Es ist eine Spielzeugpistole die niemanden abschrecken würde und keine Ähnlichkeit mit einer echten Waffe hat. Dieses Gesetz ist ein Beweis wohin sich die Schweiz bewegt. In einen Verwaltungssatt sondergleichen. Wir sind wirklich nicht in der Bananen Republik sondern in der Bananen Spesen Republik angekommen.