So schützen sich Eigenheimbesitzer
Wer ein Haus baut oder kauft, muss sich auch mit Versicherungsfragen beschäftigen. Hier sind die wichtigsten Fakten.
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Haus & Garten 1/2007
14.03.2007
ERNST MEIERHOFER
Grundlage für die Gebäudeversicherung - häufig Feuer- und Elementarschaden-Versicherung genannt - ist die Versicherungssumme, die dem ortsüblichen Wiederherstellungswert des Gebäudes entspricht.
Die Prämie für ein massiv gebautes Haus mit einem Wiederherstellungswert von 700000 Franken schwankt bei den öffentlichen Gebäudeversicherungen zwischen 220 und 460 Franken pro Jahr, bei den privaten Anbietern zwischen 300 und 700 Franken.
Die Gebäudeversicherung ist schon...
Grundlage für die Gebäudeversicherung - häufig Feuer- und Elementarschaden-Versicherung genannt - ist die Versicherungssumme, die dem ortsüblichen Wiederherstellungswert des Gebäudes entspricht.
Die Prämie für ein massiv gebautes Haus mit einem Wiederherstellungswert von 700000 Franken schwankt bei den öffentlichen Gebäudeversicherungen zwischen 220 und 460 Franken pro Jahr, bei den privaten Anbietern zwischen 300 und 700 Franken.
Die Gebäudeversicherung ist schon ab der Grundsteinlegung obligatorisch und heisst während der Bauphase Bauzeitversicherung. Stockwerkeigentümer müssen die Gebäudeversicherung gemeinsam abschliessen.
Gebäudeversicherung während der Bauzeit
Auf einer Baustelle wird geschweisst, der Funkenschlag könnte Chemikalien zur Explosion bringen. Heizgebläse sollen einen Raum austrocknen, dabei könnten zum Trocknen aufgehängte Kleider der Handwerker entflammen. Hier springt die Bauzeitversicherung ein.
Ein Versicherungsschutz besteht jedoch nur, falls der Bau bei der Gebäudeversicherung angemeldet wurde und die Versicherungsprämien bezahlt wurden. Viele Architekten vergessen, den Bauherrn über mögliche teure Folgen einer fehlenden Bauzeitversicherung aufzuklären.
Gebäudeversicherung nach dem Bezug des Eigenheims
Erhitztes Speiseöl könnte die Kücheneinrichtung verbrennen. Ein Kabelbrand könnte ein Feuer verursachen. Hochwasser, Sturm, Steinschlag, Lawinen und Feuersbrünste sind für ein Gebäude ebenfalls sehr bedrohlich. Auch dafür ist - ähnlich wie beim Hausrat die Hausratversicherung - die Gebäudeversicherung zuständig. Im Einzelnen deckt die Bauzeit- und Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude durch:
- Feuer (Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen).
Aber: Sengschäden, welche nicht Folge eines Brandes, also eines Schadenfeuers sind, sind meist nicht versichert.
- Elementarereignisse (Hagel, Hochwasser, Sturm, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag). Erdbeben sind - ausser beschränkt im Kanton Zürich - nicht versichert.
Das kantonale Monopol ist weit verbreitet
Weil Brände und Unwetterschäden zu enormem Vermögensverlust führen können, sind die Gebäudeversicherungen in den meisten Kantonen obligatorisch - ausser in GE, TI und VS sowie im inneren Landesteil von AI (also mit Ausnahme des Bezirks Oberegg). In fast allen Kantonen mit Obligatorium besteht eine staatliche Monopolanstalt - mit Ausnahme der Kantone AI (Bezirk Oberegg), OW, SZ und UR, wo man sich an einen privaten Versicherer wenden muss. Generell lässt sich sagen, dass die Prämien bei den Monopolanstalten tiefer sind als bei den Privatversicherern.
Einzig in den Kantonen NW und VD ist auch der Hausrat bei der Monopolanstalt obligatorisch gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Betroffene können also in ihrer privaten Hausratversicherung diese Deckung streichen, weil ihr Hausrat sonst doppelt gegen Feuer versichert ist.
Die Haftpflichtversicherung für Eigentümer
Fällt jemandem ein Ziegel oder eine Dachlawine auf den Kopf, stolpert ein Gast auf der schadhaften Treppe, rutscht ein Kind auf dem vereisten Vorplatz aus, kann ein Kleinkind durch ein Balkongitter schlüpfen und stürzt dann ab, haftet grundsätzlich der Hauseigentümer.
Für Besitzer eines Einfamilienhauses genügt dafür die «normale» Privathaftpflicht-Versicherung. Genauer: Sie genügt für Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilien- sowie von selbst bewohnten Mehrfamilienhäusern mit maximal drei Wohnungen (ohne Gewerbeteil). Das gilt auch für das Ferienhaus, falls es nicht vermietet wird.
Die Privathaftpflicht-Versicherung des Einfamilienhaus-Besitzers deckt einen Schaden auch dann, wenn jemand in einen ungesicherten Schacht, in eine Grube, in den Gartenteich oder in ein ungenügend abgesperrtes Schwimmbecken stürzt.
Besitzer von Einfamilienhäusern müssen also - nach Abschluss der Bauarbeiten - keine zusätzliche Gebäudehaftpflicht-Versicherung abschliessen, falls sie bereits eine Privathaftpflicht-Versicherung haben.
Separate Versicherung für Stockwerkeigentümer
Anders sieht es bei der Eigentümergemeinschaft aus, also beispielsweise bei Stockwerkeigentümern, oder wenn in Reiheneinfamilienhaus-Siedlungen auch gemeinsames Eigentum besteht, zum Beispiel die Tiefgarage oder Wege zwischen den Häusern.
Auch hier haften grundsätzlich die Eigentümer - wenn zum Beispiel ein defektes Treppengeländer einen Sturz auslöst oder wenn jemand auf einem vereisten Weg ausrutscht. Um solche Risiken abzudecken, sollte die Eigentümergemeinschaft eine separate Gebäudehaftpflicht-Versicherung haben. Sie kommt für berechtigte Schadenersatzforderungen auf, die auch hier in die Hunderttausende von Franken gehen können.
Wenn Stockwerkeigentümer und Besitzer von Reiheneinfamilienhäusern mit gemeinsamem Besitz zusätzlich zu ihrer persönlichen Privathaftpflicht-Police noch gemeinsam eine Gebäudehaftpflicht-Police abschliessen, so hat das einen weiteren Vorteil: Die persönlichen Privathaftpflicht-Versicherungen zahlen aus der Haftung aus Stockwerkeigentum zusätzlich jenen Teil der Entschädigung, der die Versicherungssumme der gemeinsamen Gebäudehaftpflicht-Police übersteigt (das ist eine sogenannte Subsidiärdeckung).
Wenn Stockwerkeigentümer ihre Wohnung umbauen, genügt die gemeinsame Haftpflicht-Police nicht, um sich gegen Schäden an benachbartem Stockwerkeigentum abzusichern. Hier ist eine Bauwesenversicherung notwendig, um beispielsweise Wasserschäden oder grobe Risse im Mauerwerk des Nachbarn abzusichern.
Die Gebäudewasser-Versicherung
Wenn in einem Haus Wasser aus einer Wasserleitung ausläuft, kann Mobiliar Schaden nehmen - ein Fall für die Hausratversicherung. Was aber, wenn auslaufendes Wasser Parkettböden und Tapeten zerstört oder einen anderen Schaden anrichtet, der nicht den Hausrat betrifft, sondern das Gebäude selbst?
Ist ein Sturm oder eine Überschwemmung schuld, zahlt diesen Schaden am Gebäude die meist obligatorische Feuer-Versicherung. Ist hingegen ein Rohrleitungsbruch im Haus selber die Ursache für das auslaufende Wasser, sind die Folgeschäden am Gebäude nicht versichert - ausser man hat die freiwillige Gebäudewasser-Versicherung. Die Fachleute nennen sie deshalb auch Leitungswasser-Versicherung.
Der konkrete Deckungsumfang ergibt sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Versichert sind unter anderem Schäden aus gebäudeeigenen Wasserleitungen, von Zuleitungen zum Haus, Schäden durch Regen- und Schmelzwasser, das etwa durch ein undichtes Hausdach eindringt, Schäden durch Ausfliessen von Öl aus Tanks.
In Überbauungen Rabatte verlangen
- Flachdächer, Bodenheizungen und alternative Wärmegewinnungs-Anlagen (zum Beispiel Erdsonden) können das Risiko erhöhen. Das schlägt sich in einer höheren Prämie nieder. Prüfen Sie auf jeden Fall Ihren Versicherungsschutz, falls Ihr Haus ungewöhnliche Eigenheiten aufweist.
- Besitzer von teuren Bodenbelägen (wie Granit und Marmorplatten) sind eventuell unterversichert, sofern sie eine Bodenheizung haben. Nämlich dann, wenn eine Wasserleitung defekt ist - und die Gesellschaft für das Freilegen und wieder Zumauern nur gerade 5000 Franken zahlt. Eine Aufstockung dieser Summe könnte sich lohnen.
- Stockwerkeigentümer sollten eine gemeinsame Police abschliessen.
- Gerade bei der Gebäudewasser-Versicherung sollten Betroffene in Überbauungen gemeinsam auftreten und Grössen-Rabatte verlangen.
- In einigen Kantonen kann man die Gebäudewasser-Versicherung günstig bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen.
Versicherungsschutz für das Haus im Bau
Nebst der meist obligatorischen Bauzeitversicherung sorgen zwei freiwillige Versicherungen für zusätzlichen Schutz während der Bauzeit.
- Bauherren-Haftpflichtversicherung: Wer baut, haftet für Schäden, die Dritte auf der Baustelle oder durch die Bauarbeiten erleiden - das können Passanten, Nachbarn und deren Gebäude sein. Für solche Personen- und Sachschäden kann der Bauherr auch ohne Verschulden haftbar gemacht werden (Kausalhaftung). Schäden dieser Art übernimmt die Bauherren-Haftpflicht. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab.
- Bauwesenversicherung: Be- vor das Gebäude vollendet oder umgebaut ist, kann eine Bauwesenversicherung sehr nützlich sein. Sie deckt Schäden, die durch keine andere Versicherung abgedeckt sind - zum Beispiel: Beschädigungen oder Zerstörungen, verursacht durch Bauunfälle wie Baugrubeneinstürze, Schäden an der Fassade durch ein einstürzendes Gerüst und mutwillige Sachbeschädigungen und Diebstähle auf der Baustelle.
Gebäudeversicherung: Prämienvergleich
Jahresprämien (für Neuabschluss) von Privatversicherern für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, massiv gebaut, mit Hydrant, kein Flachdach, keine Bodenheizung, Versicherungssumme 700000 Franken. Mit 200 Franken Selbstbehalt. Mitversichert sind Aufräumungskosten in der Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme inkl. 5 Prozent Stempelabgabe.
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