Ja. Alle Zapfsäulen müssen ­geeicht sein. Das heisst: Ein kantonales Eichamt prüft alle zwei Jahre, ob genau so viel Benzin aus dem Schlauch läuft, wie berechnet. Dazu lässt ein Eichmeister zweimal 30 Liter Benzin in ein kalibriertes Gefäss. Die abgezapfte Benzinmenge darf auf diese 30 Liter um maximal 1,5 Deziliter abweichen. Andernfalls muss der Betreiber die Zapfsäule warten lassen. Bei grossen Abweichungen verfügt das Eichamt eine Sperrung.