Jedes Jahr dasselbe: Nach dem Sommer kommt der Herbst, und mitten im Herbst ­beginnt das Schweizer Fernsehen mit der Über­tragung von Skirennen. Mit dabei seit Jahr­zehnten der unverwüstliche, ewig junge Bernhard Russi – das Idol meiner Kindheit. Wie er bei ­den Olympischen Winterspielen in Sapporo Gold holte – das bleibt unvergesslich. 

Auch 44 Jahre später ist Bernhard Russi noch immer präsent. Allerdings nicht mehr als ­Skirennfahrer, sondern als professioneller und ­geschätzter Kommentator der Rennen – und ­als Werbeträger. Sogar auf dem gleichen SRG-­Kanal. Da wirbt er etwa zusammen mit der ­Skirennfahrerin Lara Gut für eine Optikerkette.

Gemäss dem Radio- und TV-Gesetz (RTVG) ist es «ständigen Programmmitarbeitenden» von SRG-Sendern verboten, mit Werbung Geld zu verdienen. Aber Russi gilt nicht als «ständiger Programmmitarbeitender», obwohl er im Winter ständig kommentiert. Er ist ein «Experte». ­Dieses Schlupfloch liess das Parlament. 

Mit dieser Lex Russi verkaufen uns die TV-Macher für dumm. Denn die Interessenkonflikte sind programmiert. Bernhard Russi kommentiert zwar Skirennen der Männer. Aber in seiner ­Eigenschaft als Ski-Experte kann er in einer TV-Runde durchaus auch dem Thema Lara Gut begegnen. Und dann ist er wohl nicht mehr ganz unbefangen. 

Werbeaktivitäten von Fernseh-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern kratzen an deren Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit und Unbestechlichkeit aber sind das höchste Gut eines Service-public-­Senders. Wenn Russi als Kommentator für die SRG-Bosse unersetzlich scheint und sich das Recht herausnimmt, sich am Fernsehen ­parallel auch noch zu vermarkten – dann wenigstens bitte nicht mit Sujets zum Skisport. Es ist schon irritierend genug, wenn er als Ski-Kommentator im «Blick» seine Werbespot-Partnerin Lara Gut hätschelt.