Ab Ende September erhielten ehemalige SBB-Kunden, die während der Coronapandemie ihr Generalabonnement (GA) gekündigt hatten, einen Gutschein im Wert von 500 Franken. So wollte ihnen die Bahn die Erneuerung des Abos schmackhaft machen. Stammkunden, die ihr GA verlängert hatten, gingen hingegen leer aus. Zwar erhielten auch sie Post von den SBB. Doch statt eines 500-Franken-­Gutscheins gab es bloss eine ­Dankeskarte und einen Bon für eine Mitfahrtageskarte für 30 statt 75 Franken.

Damit müssen sich langjährige GA-Besitzer nicht abspeisen lassen. Dem K-Tipp sind mehrere Fälle bekannt, bei denen die SBB den Kunden nach einer Reklamation am Schalter einen Rabatt von 500 Franken gewährten. Reklamieren kann sich also lohnen.

Die SBB sagen zwar, «grundsätzlich» bestehe kein Anspruch auf Kulanz. Gegenüber dem K-Tipp hält die Bahn aber auch fest: «Die SBB prüft jedes Kunden­anliegen individuell.»