Nein. Die Vollrente der AHV beträgt zwar mindestens 1225 Franken und höchstens 2450 Franken pro Monat, je nach dem erzielten durchschnittlichen Jahreseinkommen. Eine volle Rente erhält aber nur, wer mindestens 44 Beitragsjahre lang (Frauen: 43 Jahre) den jährlichen Mindestbeitrag in die AHV einbezahlt hat und somit keine Beitragslücken aufweist. Nach zwölf Beitragsjahren werden Sie nur eine Teilrente erhalten.

Eine Vorausberechnung Ihrer voraussichtlich zu erwartenden AHV-Rente können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie im hier.