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K-Tipp 09/2018
08.05.2018
Letzte Aktualisierung:
17.06.2020
17.06.2020
Nein. Sie handelten im Interesse Ihres Kollegen, als Sie die Ambulanz riefen. Er war nicht mehr ansprechbar und konnte nicht mehr selbst entscheiden. Der Anruf war somit geboten. Ihr Kollege ist daher rechtlich verpflichtet, die Arztrechnung zu zahlen. Die Juristen nennen das Geschäftsführung ohne Auftrag.
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