Eine Frau bezog in der Stadt Basel Sozialhilfe. Dabei verschwieg sie der Behörde, dass sie nebenbei als Putzfrau Geld verdiente, und sie erwähnte auch den Probandenlohn nicht, den sie als Teilnehmerin an einer medizinischen Studie erhielt. Deshalb muss sie 18 500 Franken zurückzahlen.

Aber nicht nur das: Sie ist jetzt auch als ­Betrügerin vorbestraft. Das Bundesgericht hat die bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Franken bestätigt. Es sei klar, dass die Frau die Sozialhilfebehörde irregeführt habe. Auch ihr Argument, der Probandenlohn sei gar kein Lohn, sondern eine Genugtuung, die sie nicht hätte ­angeben müssen, verfing vor Bundesgericht nicht.   

Bundesgericht, Urteil 6B_542/2012 vom 10. 1. 2013