Die Industriellen Werke Basel IWB dürfen die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der ­öffentlichen Uhren und der Beleuchtung weiterhin auf die Stromkonsumenten überwälzen. Laut Bundesgericht ist es zulässig, bestimmte Auf­gaben anders zu finanzieren als über ein­kommensabhängige Steuern. Es beziehe ja praktisch jedermann Strom und nehme zu diesem Zweck das Elektrizitätsnetz in Anspruch. Mit der Überwälzung der Kosten werde somit nicht nur eine Sondergruppe belastet, sondern die ­Gesamtheit der Bevölkerung. Sie profitiere von der öffentlichen Beleuchtung und den ­Uhren. 

Bundesgericht, Urteil 2C_1100/2016 vom 17. März 2017