Ein Mann kaufte eine Wohnung und zahlte sie – bis auf einen Rest von 30 000 Franken. Diesen Restbetrag wollte er nur unter der Bedingung zahlen, dass der Verkäufer vorher gewisse Mängel behob.

Doch der Käufer muss auch die letzte Rate sofort zahlen, entschied das Bundesgericht. Zwar hätte es den Käufer gestützt, wenn er die Mängel vor Gericht glaubhaft gemacht hätte. Doch das hatte er nach Meinung des kanto­nalen Gerichts nicht getan. Das Bundesgericht schloss sich dieser Ansicht an. Zudem stand im Vertrag, es gebe «keinen Zahlungsrück­behalt wegen allfälliger Mängel».

Bundesgericht, Urteil 5A_1008/2014 vom 1. 6. 2015