Ein Arzt im Kanton Solothurn arbeitete mit ­einer international tätigen Versandapotheke zusammen. Besteller aus dem Ausland füllten im Internet einen Gesundheitsfragebogen aus. Einzig aufgrund dieser Angaben stellte der Arzt den Antragstellern Rezepte für rezeptpflichtige Medikamente aus. Für jedes Rezept erhielt er von den Betreibern der Internetplattform 10 Franken. So stellte der Arzt insgesamt 9000 Rezepte aus – zum Beispiel auch für Valium. Die «Patienten» hatte er nie gesehen.

Damit hat der Arzt seine Pflicht «zur sorgfältigen und gewissenhaften Ausübung des Arztberufs» verletzt, sagt das Bundesgericht. Er muss eine Busse von 9000 Franken zahlen. 

Bundesgericht, Urteil 2C_901/2012 vom 30. 1. 2013