Eine Kassiererin musste sich stehend über das Förderband bücken, um aus dem Einkaufs­wagen einer betagten Kundin einen 8 Kilo schweren Weinkarton aufs Förderband zu ­heben. Dabei erlitt sie einen Muskelfaserriss am rechten Bizeps.

Das sei kein Unfall, sagt das Bundesgericht, also erhält die Betroffene auch keine Taggelder von der Unfallversicherung. Das Heben solcher Gewichte sei für Erwachsene «alltäglich» und kein «Geschehen mit einem gesteigerten ­Schädigungspotenzial».    

Bundesgericht, Urteil 8C_705/2012 vom 17. 1. 2013