Eine 56-jährige Frau war über 30 Jahre lang Wirtin im eigenen Dorfrestaurant. Als ihre ­Hände immer kraftloser wurden und schmerzten (unter andern wegen eines Karpaltunnel-Syndroms), verlangte die Frau eine Rente der Invalidenversicherung (IV).

Dies hat ihr das Bundesgericht in letzter ­Instanz verweigert. Die Ärzte hatten in ihren ­Gutachten gesagt, die 56-Jährige könne weiterhin «eine rein sitzende, leichte Arbeit ganztags» machen, und solche Stellen seien auf dem ­Arbeitsmarkt vorhanden. Es sei deshalb zu­mutbar, dass sich die Frau eine Anstellung ­suchen müsse.   

Bundesgericht, Urteil 9C_818/2011 vom 7. 9. 2012