Beim Aerobic-Training erlitt eine Frau einen Meniskusriss im rechten Knie. Es geschah an einem Stepper, also auf einer 10 bis 20 Zentimeter hohen Plattform. Die Frau gab an, sie habe beim Absteigen einen grossen Schritt mit einer grossen Beinbewegung gemacht. Dabei sei der Stepper weggerutscht, worauf sie ­härter als üblich auf den Boden stiess.

Das Bundesgericht sieht darin keinen Unfall. Stepp-Aerobic sei mit dem Auf- und Absteigen auf einer Treppe vergleichbar, darin stecke keine «gesteigerte Gefahrenlage». Ausserdem sei nicht erwiesen, dass der an sich rutschfeste Stepper weggerutscht sei.

Bundesgericht, Urteil 8C_11/2015 vom 30. 3. 2015