Ein Koch aus dem Kanton Bern verdrehte sich beim Demontieren eines Lüftungselements ein Knie: Meniskusriss. Die Swica anerkannte das nicht als Unfall. Die Versicherung stützte sich auf die ersten Aussagen des Kochs: Das Element sei 40 bis 50 Kilo schwer und er am Boden «hängen geblieben». Später sagte der Mann, er sei ausgerutscht und das Element 100 bis 200 Kilo schwer. Gegen den Swica-­Entscheid wehrte er sich vergeblich. Laut Bundesgericht sind «Aussagen der ersten Stunde unbefangener und zuverläs­siger als spätere Aus­sagen». Beim Verdrehen des Knies fehle eine äus­sere Einwirkung auf den Körper. Daher sei es kein Unfall.

Bundesgericht, Urteil 8C_470/2018 vom 18. September 2018