Ein Gutachten ist Pflicht

Eine geistig sehr verwirrte und psychisch kranke Frau sollte unter eine umfassende Beistandschaft gestellt werden (früher Vormundschaft genannt). Die Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Genf entschied dies aufgrund der ­Akten und einer kurzen Einschätzung ihres Hausarztes.

Falsch, sagt das Bundesgericht. In einem solchen Fall brauche es ein formelles Gutachten. Auf ein solches Gutachten könne nur verzichtet werden, wenn ein Mitglied der Erwachsenenschutzbehörde die entsprechenden medizinischen Fachkenntnisse habe.

Bundesgericht, Urteil 5A_843/2013 vom 13. 1. 2014