Die Krankenkasse Supra verweigerte die Kostenübernahme für einen vier­wöchigen Aufenthalt in einer Rehabilitations­klinik. Argument: Die Versicherte sei schwer MS-krank, und der Klinikaufenthalt könne die Funktionsfähigkeiten der Frau nicht verbessern. Zudem lasse sich ein erneuter MS-Schub so weder verhindern noch aufschieben. Das Bundes­gericht hat das bestätigt. Eine stationäre Reha müsse auf eine verbesserte körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit abzielen. Die Kasse muss allenfalls ­ambulante Behandlungen zahlen, wenn diese medizinisch nötig und wirksam sind.  

Bundesgericht, Urteil 9C_413/2012 vom 14. 2. 2013