Nein, zumindest nicht die ganze Rechnung. Sie müssen nur für übermässige Abnützung oder selbst ­verschuldete Schäden aufkommen. Für normale ­Abnützung wie kleinere Kratzspuren durch Kieselsteine oder für Verschleissteile wie abgenutzte Autoreifen oder Bremsbeläge müssen Sie nicht zahlen. Denn die normale Abnützung ist bereits über die monatlichen Leasingraten abgedeckt. Nicht mehr ­abgedeckt und somit zu bezahlen wären aber beispielsweise Beulen oder zerrissene Polster.


Tipp
: Beharren Sie bei der Rückgabe des Autos auf einem Schadenprotokoll, das von beiden Par­teien unterschrieben wird. Unterschreiben Sie aber nur, wenn es wahrheits­gemäss ausgefüllt ist.