Ja. Bezüger einer Pensionskassenrente müssen periodisch nachweisen, dass sie noch leben, also weiterhin Anspruch auf die Leistungen haben. Wird der Lebensnachweis nicht geliefert, stellen die Pensionskassen ihre Leistungen ein. So wollen sie ungerechtfertigte Bezüge verhindern. Vielfach genügt für den Lebensnachweis das Einsenden einer Kopie der AHV-Rentenauszahlung. Es gibt allerdings Kassen, die eine formelle Lebensbescheinigung verlangen. Dafür ist die jeweilige Wohnsitzgemeinde zuständig.