Ja. Denn der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – weder für Angestellte, die im Stundenlohn arbeiten, noch für Angestellte im Monatslohn. Sie hätten somit nur Anspruch auf einen 13. Monatslohn, wenn er Ihnen vertraglich zugesichert worden wäre. Oder wenn Sie einem Gesamtarbeitsvertrag unterstünden, der den Arbeitgeber zur Zahlung eines 13. Monatslohns verpflichtet.