Nein. Kauf bricht Miete nicht. Laufende Mietverträge gehen bei einem Eigentümerwechsel automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das heisst: An den Kündigungsfristen und -terminen ändert sich grundsätzlich nichts.

Der Käufer des Hauses kann aber dringenden ­Eigenbedarf geltend machen, wenn er Ihre Wohnung für sich selber oder für nahe Angehörige benötigt. Dann kann er Ihnen mit einer Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen – unabhängig von den ­vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -ter­minen. Der neue Eigentümer muss einen Eigen­bedarf aber sofort nach dem Kauf geltend machen.

Falls Ihnen aus der aus­serterminlichen Kündigung des Käufers ein Schaden entstehen würde, würde Ihr heutiger Vermieter schadenersatzpflichtig. Er müsste beispielsweise die Mietzinsdifferenz bis zum nächsten vertraglichen Kündigungstermin übernehmen.