Nein. Zwar können Einzel- oder Gesamtarbeitsverträge regeln, dass während des Militärdienstes der volle Lohn weiterbezahlt wird. Das ist bei Ihnen aber nicht der Fall. Für Rekruten gilt: Sie erhalten zusätzlich zum Sold 69 Franken Erwerbsersatz pro Tag.
Stehen sie in einem Arbeitsverhältnis und liegt der Erwerbsersatz unter 80 Prozent ihres Lohnes, muss der Arbeitgeber eine Zeitlang die Differenz bis 80 Prozent übernehmen – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsort. Für Sie ist die Basler Skala massgeblich: Im vierten Dienstjahr haben Sie drei Monate lang Anspruch auf 80 Prozent Ihres vordienstlichen Lohns.
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