Nein. Sie müssen dem Vermieter lediglich gestatten, mit Mietinteressenten Besichtigungen der Wohnung durchzuführen. Die Räumlichkeiten müssen dafür gut zugänglich sein. Sie sind als Mieter jedoch nicht verpflichtet, die Wohnung vorher aufzuräumen oder gar gründlich zu reinigen. Der Vermieter darf gegen Ihren Willen auch keine Fotos der Wohnung machen.