Teresa Santos zog Ende Oktober letzten Jahres aus ihrer Wohnung in Buchs SG aus. Die Immobilienverwalterin Livit erstellte ein Abgabeprotokoll. Darin wurde vereinbart, dass Santos die Wohnung in der darauffolgenden Woche durch eine Firma putzen lässt und den Schlüssel dem Hauswart abgibt.
Danach wartete die Ex-Mieterin monatelang auf die Freigabe ihres Mietzinsdepots von 3600 Franken. Livit erstellte die Schlussabrechnung erst im Juni dieses Jahres. Darin zog die Verwaltung rund 400 Franken für die Nachreinigung der Wohnung und 25 Franken für einen angeblich verlorenen Kellerschlüssel ab.
«Putzfirma hätte nachputzen müssen»
Santos ärgert sich: «Ich hatte ein Putzinstitut mit Abnahmegarantie beauftragt. Falls die Wohnung tatsächlich nicht sauber genug war, hätte das Institut kostenlos nachputzen müssen.» Den Kellerschlüssel hatte Santos eingeschrieben an Livit zurückgeschickt, der Beleg liegt dem K-Tipp vor. Da Santos endlich ihr Depot zurückwollte, akzeptierte sie die Abzüge zähneknirschend.
«Die Mieterin hätte sich wehren können», sagt Ruedi Spöndlin, Rechtsberater beim Mieterverband. Die Livit hätte die angeblich ungenügende Reinigung laut Gesetz sofort beanstanden müssen. «Sofort» bedeutet: innert zwei bis drei Werktagen nach Erhalt des Wohnungsschlüssels. Die Verwaltung habe die Mängelrüge aber versäumt und deshalb allfällige Ansprüche auf Schadenersatz verloren.
Das räumte die Livit auf Anfrage des K-Tipp ein. Sie bestätigte zudem, den Kellerschlüssel erhalten zu haben. Die Livit verspricht, der Ex-Mieterin die 425 Franken zurückzuzahlen.
Lenkt ein Vermieter nicht ein, können sich betroffene Mieter an die örtliche Schlichtungsbehörde wenden: www.mietrecht.ch } Schlichtungsbehörde } Postleitzahl oder Ort eingeben.