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Die Rechtsschutzversicherung «Legis priva» der Krankenkasse Groupe Mutuel verspricht, den Versicherten «in jeder Situation» zu ihrem Recht zu verhelfen.
Ein K-Tipp-Leser aus Buchs AG musste erfahren, dass das nicht ganz stimmt. Er hatte erwogen, wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung gegen ein Spital vorzugehen. Dafür leistete seine Rechtsschutzversicherung jedoch keine Kostengutsprache.
Denn die Versicherungsbedingungen der «Legis priva» decken keine Kosten aus Streitigkeiten von «Patienten oder Bezügern von medizinischen und therapeutischen Leistungen». Dafür bräuchte es bei der Groupe Mutuel zusätzlich die «Legis sana».
Diese Lücke droht bei anderen Kassen nicht: Bei Helsana, KPT und Visana ist das Patientenrecht bei der Rechtsschutzversicherung als Teil der Zusatzversicherung stets gedeckt.
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