«Verarbeitete Fleischprodukte ­dürfen auch dann als «hergestellt in der Schweiz» bezeichnet werden, wenn das verwendete Fleisch aus dem Ausland kommt. So stand es im K-Tipp (Ausgabe 6/13). Meine Frage: Heisst das auch, dass ein ausländisches Rind zum «Schweizer Fleisch» wird, wenn es hier ge­schlachtet oder ausgebeint wird?»



Nein. Die...