Das Urteil des Bundesgerichts sorgte Mitte Oktober für Schlagzeilen: «Sunrise darf mündliche Kündigung verlangen», titelte etwa SRF auf seinem Nachrichtenportal. Die Telecomfirma Sunrise zwingt ihre Kunden im Kleingedruckten, Abos nur am Telefon oder in einem Chat zu kündigen, nicht per Post oder E-Mail. Nach Einschätzung des K-Tipp ist diese Klausel nicht rechtsgültig (