Die Tochter von Petra Stenz aus Hinteregg ZH erhielt Anfang September per E-Mail eine Rechnung für den Abschluss eines TV-Abos. Die 15-Jährige sollte für «Blue Sport» eine monatliche Gebühr von Fr. 29.90 bezahlen. Dabei handelt es sich um ein spezielles Abo für Sportinteressierte, mit dem man etwa Fussballspiele live anschauen kann.
Wenig später bekam die Schülerin eine Mahnung und bezahlte die Rechnung. Darauf intervenierte ihre Mutter: Petra Stenz reklamierte bei der Swisscom, zu der «Blue Sport» gehört. Sie teilte der Mitarbeiterin am Telefon mit, dass sie dem Vertragsabschluss nicht zustimme.
Doch der Swisscom-Kundendienst liess Stenz abblitzen: Die Eltern hätten dem Kauf angeblich innert 14 Tagen widersprechen müssen. Diese Frist sei abgelaufen, daher sei der Vertrag mit der Tochter gültig.
Petra Stenz meldete sich daraufhin beim K-Tipp. Die Rechtsberatung des K-Tipp stellt klar: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können grundsätzlich keine Kaufverträge gültig abschliessen. Davon ausgenommen sind nur Käufe, welche die Höhe des Taschengelds oder des selber verdienten Geldes nicht überschreiten. Für den Abschluss eines Abos benötigen Minderjährige aber die Zustimmung der Eltern.
Swisscom krebst zurück – dank K-Tipp
Das bedeutet: Petra Stenz’ Tochter konnte als Minderjährige keinen gültigen Jahresvertrag für «Blue Sport» abschliessen. Vom K-Tipp darauf hingewiesen, krebst die Swisscom zurück: Sie stornierte die Rechnungen und bezahlte der 15-Jährigen die Abogebühr von Fr. 29.90 zurück.
Die Telecomfirma räumt ein, dass es zum Vertragsabschluss nicht hätte kommen dürfen. Stenz’ Tochter habe im Internet das Gratis-TV-Angebot «Blue TV Air free» ausgewählt. Wer sich dort anmeldet, kann übers Internet fernsehen. Dafür musste man bisher nur eine Handynummer, das Geburtsdatum und eine Mail-Adresse angeben. Das Gratis-Abo schaltet die Swisscom bereits ab Alter 12 frei. Beim Abschluss des Abos lassen sich allerdings auch kostenpflichtige Zusatzoptionen auswählen. «Blue Sport» zählt zu diesen Optionen.
Aufgrund eines Fehlers sei die Alterslimite auch für kostenpflichtige Abos bei 12 Jahren gesetzt worden, sagt die Swisscom. Sie verspricht, das zu korrigieren. Neu müssen Benutzer zudem für den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos eine Kreditkarte angeben.
Kostenpflichtige Abos via TV-Menü
Vorsicht: Auch über das Menü von Swisscom TV können Kinder unbemerkt ein Abo abschliessen. Das musste Marcel Widmer aus Steinach SG erfahren. Sein Patenkind war vor kurzem bei ihm zu Besuch. Der 13-Jährige klickte vor dem Fernseher durch das Menü bei Swisscom TV – und schloss dabei ein Jahresabo für «Blue Sport» ab. Kosten: Fr. 34.90 pro Monat.
Erst mit Erhalt der Rechnung bemerkte Marcel Widmer, dass ein kostenpflichtiges Abo auf seinen Namen lief. Er reklamierte sofort und wies darauf hin, dass ein Kind das Abo abgeschlossen habe. Doch die Swisscom bestand auf dem Vertrag – bis der K-Tipp intervenierte. Darauf stornierte der Telecomkonzern das Abo und erstattete die bereits bezahlten Kosten.
Tipp: Für Zahlungen Passwort festlegen
Wer ein TV-Abo bei Swisscom besitzt, kann sich vor unerwünschten Käufen schützen. Dazu muss man einen Bezahl-PIN festlegen, also ein Passwort, das vor jedem Kauf anzugeben ist. So funktionierts: Im TV-Box-Menü «Home» mit der Fernbedienung auf das Zahnradsymbol klicken – so gelangt man zu «Einstellungen» und dort auf «Konto»: Bei «Bezahl PIN» kann man das Häckchen auf «aktiviert» setzen und ein Bezahlpasswort festlegen.