Nein. Die Gemeinde hat es versäumt, ihre Forderung im Konkursverfahren anzumelden. Dazu hätte sie bis zur Beendigung des Verfahrens Zeit gehabt. Nach Abschluss des Konkursverfahrens kann sie nun nicht von Ihnen verlangen, dass Sie aus dem Überschuss die offene Steuerschuld Ihrer verstorbenen Mutter begleichen.